Das Land NRW fördert mit dem Bildungscheck die Weiterbildung von Beschäftigten sowie in kleinen und mittleren Unternehmen mit maximal 50 Beschäftigten. Die Maximalhöhe der Förderung liegt bei 500 Euro bzw. 50 Prozent der Weiterbildungskosten. Der Bildungsscheck kann entweder von den Beschäftigten selbst oder vom Unternehmen beantragt werden. Pro Halbjahr stellt das NRW-Arbeitsministerium allerdings nur ein begrenztes Kontingent für Bildungsschecks zur Verfügung.
Mit dem Qualifizierungschancengesetz ist die berufliche Weiterbildungsförderung für Beschäftigte ausgebaut worden. Insbesondere bei Beschäftigten, deren berufliche Tätigkeiten sich durch neue Technologien verändern oder ersetzt werden könnten, die vom Strukturwandel bedroht werden oder die eine Weiterbildung in einem Engpassberuf anstreben. Hierbei unterstützen die Arbeitsagenturen mit der Übernahme der Weiterbildungskosten und einem Arbeitsentgeltzuschuss für weiterbildungsbedingten Arbeitsausfall. Die Förderhöhe wird entsprechend des Qualifizierungsbedarfs sowie des Arbeitsausfalls individuell festgelegt.
Das Qualifizierungschancengesetz unterscheidet zwischen zwei Weiterbildungsarten:
www.arbeitsagentur.de/m/weiterbildung-qualifizierungsoffensive/
www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/foerderung-von-weiterbildung
FLYER zum Thema www.arbeitsagentur.de/datei/flyer-zukunftsstarter-arbeitgeber_ba147402.pdf
Beschäftigte ohne Berufsabschluss, die mindestens das eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in ihrem Beruf gearbeitet haben, können ihren Abschluss über eine Externenprüfung nachholen. Die Prüfung erfolgt vor der jeweils zuständigen Kammer. Zur Vorbereitung werden verschiedene Lehrgänge angeboten.
Gering Qualifizierte, die bisher auf Helferniveau beschäftigt waren, können mit einer Umschulung einen anerkannten Berufsabschluss erwerben. Die Umschüler steigen in der Regel direkt im zweiten Berufsschuljahr ein. Statt eines Ausbildungsvertrags schließt das Unternehmen mit dem Umschüler einen Arbeitsvertrag auf Helferniveau sowie einen Umschulungsvertrag ab. Der Umschüler erhält entsprechend das Helfergehalt. Die Differenz zum normalen Ausbildungsgehalt wird von der Agentur für Arbeit übernommen, ebenso wie Lehrgangskosten, überbetriebliche Ausbildungskosten und Fahrtkosten.
https://www.arbeitsagentur.de/karriere-und-weiterbildung/beruf-wechseln/rahmenbedingungen
Gering Qualifizierte, die keine klassische Ausbildung absolvieren können oder wollen, können stattdessen berufsanschlussfähige Teilqualifikationen erwerben. Die einzelnen Teilqualifikationen decken in der Summe alle Aspekte eines Berufsbilds ab, so dass der Berufsabschluss schließlich über eine Externenprüfung erworben werden kann.
Wenn Ausbildungsbetrieb und Ausbildungsinteressierte sich einig sind, dass eine Berufsausbildung in einer reduzierten wöchentlichen Ausbildungszeit absolviert werden soll, kann die tägliche oder wöchentliche Arbeitszeit grundsätzlich bis auf die Hälfte verkürzt werden. Je nachdem, wie stark die Stunden gekürzt werden, verlängert sich die Ausbildungsdauer entsprechend und die Vergütung kann angepasst werden.
Nachdem der Ausbildungsplan für die Zeiten im Betrieb und in der Berufsschule an das vereinbarte Teilzeit-Modell ausgerichtet wurden, können Betrieb und Azubi die Teilzeit-Berufsausbildung gemeinsam beantragen
Eine Einstiegsqualifizierung ist ein sozialversicherungspflichtiges betriebliches Langzeitpraktikum von 6 bis 12 Monaten. Während des Praktikums sollen Potenziale gefördert und berufliche Chancen aufgezeigt werden. Ziel des Praktikums ist die Übernahme in ein Ausbildungsverhältnis. Unternehmen können von der Bundesagentur für Arbeit oder dem Jobcenter auf Antrag einen Zuschuss zur Praktikumsvergütung und einen pauschalierten Anteil zur Sozialversicherung erhalten.
www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/foerderung-ausbildung
FLYER zum Thema https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba013244.pdf
Die Assistierte Ausbildung hilft Jugendlichen und jungen Erwachsenen, eine Ausbildung zu finden bzw. abzuschließen. Mit der Assistierten Ausbildung werden die Ansprüche des Betriebes mit dem Potenzial Ihrer Auszubildenden abgestimmt. Die Agentur für Arbeit beziehungsweise das Jobcenter vermitteln ein Ausbildungsbegleiter, der individuell, persönlich und kompetent den Betrieben, aber auch den Auszubildenden Unterstützung bietet.
www.arbeitsagentur.de/ausbilden/assistierte-ausbildung-betriebe
Mit einem digitalen Test- und Infoangebot unterstützt die Agentur für Arbeit Beschäftigte dabei, im Beruf voranzukommen, die eigenen Stärken zu erkennen und eine neue Perspektive zu finden. New Plan bietet Inspiration und Ideen für eine berufliche Veränderung, Klarheit über die eigenen Stärken und konkrete Weiterbildungsangebote unter Berücksichtigung der Lebensumstände.
https://www.arbeitsagentur.de/k/newplan
Mit Kursnet gibt die Agentur für Arbeit einen Überblick über Weiterbildungsmöglichkeiten, Angebote für Umschulungen, schulische Ausbildungen, das Nachholen eines Schulabschlusses, Teilqualifikationen, Ausbildungsvorbereitung, Hilfen in der Berufsschule, Sprachkurse und Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine in der jeweiligen Region.